Karl [IV.], Römischer Kaiser und König von Böhmen, gelobt Friedrich [III.], Balthasar und Wilhelm [I.], Landgrafen von Thüringen und Markgrafen von Meißen, eidlich, Friedrich [IV.], dem ältesten Sohn Friedrichs [III.], seine Tochter Anna innerhalb von acht Jahren vom nächsten Pfingsten an zur Ehefrau zu geben. Er sagt zu, innerhalb eines Jahres nach dem Beilager entweder 10000 Schock Groschen Prager Münze als Heimsteuer oder Ehegeld an Friedrich [IV.] zu zahlen bzw. für diesen Betrag Burg und Stadt Brüx (Brux) sowie die Stadt Laun (Lun) mit allem Zubehör, namentlich mit jährlichen Einkünften von 1000 Schock Groschen, an ihn zu verpfänden. Was im Fall der Verpfändung an 1000 Schock Groschen Einkünften fehlen sollte, soll mit nahe gelegenen anderen Gütern ergänzt werden. Markgraf Friedrich [III.] soll gleichzeitig Anna 10000 Schock Groschen als Morgengabe oder Leibgedinge geben bzw. für diesen Betrag Burg und Stadt Orlamünde (Orlamunde), Burg und Stadt Neustadt [an der Orla] (Nuwestad), Arnshaugk (Arnshouk), Triptis (Triptes), Auma (Winaw){1} und Ziegenrück (Czegenruck) mit allem Zubehör, namentlich mit jährlichen Einkünften von 1000 Schock Groschen, an sie verpfänden. Was im Fall der Verpfändung an 1000 Schock Groschen Einkünften fehlen sollte, soll mit nahe gelegenen anderen Gütern ergänzt werden. Falls sich Friedrich [III.] mit seinen Brüdern teilen sollte und die zur Verpfändung vorgesehenen Güter nicht zu seinem Teil gehören sollten, kann er sie durch gleichwertige Güter im Land zu Meißen oder im Osterland in der Nähe von Böhmen ersetzen. Nachdem Karl [IV.] die 10000 Schock Groschen zur Einlösung seiner verpfändeten Güter bezahlt hat, soll Friedrich [IV.] dafür Anna andere Güter mit Einkünften von 1000 Schock Groschen im Land zu Meißen oder im Osterland in der Nähe von Böhmen als Leibgedinge geben. Im Fall des Todes von Anna sollen die für 20000 Schock Groschen erworbenen Güter aus dem Leibgedinge auf Lebenszeit bei Friedrich [IV.] verbleiben. Falls Friedrich [IV.] und Anna ohne Leibeserben sterben sollten, wird der Rückfall der in die Ehe eingebrachten Güter an die Seite, die sie eingebracht hat, vereinbart. Falls die Eheberedung seitens des Ausstellers nicht eingehalten werden sollte, sollen die 10000 Schock Groschen oder die Städte Brüx und Laun an die Markgrafen verfallen sein. Bei einer Teilung zwischen den Söhnen Friedrichs [III.] sollen Friedrich [IV.] 10000 Schock Groschen zusätzlich zu dem ihm zustehenden Teil bleiben. Der Aussteller beurkundet ferner, dass Friedrich [III.], Balthasar und Wilhelm [I.] eidlich zugesichert haben, ihm und seinem Sohn Wenzel [IV.] unter näher ausgeführten Bedingungen bei der Behauptung der Mark Brandenburg zu helfen. Wenzel [IV.], König von Böhmen, gelobt, die in dieser Urkunde von seinem Vater getroffenen Vereinbarungen zu halten. - Majestätssiegel Karls [IV.] und Wenzels [IV.] angekündigt.- Transsumpt vom 6. Januar 1420. 1 Die Edition nach der im Thüringischen Hauptstaatsarchiv Weimar befindlichen Ausfertigung in Akkulturation und Selbstbehauptung, S. 251 ff., Nr. 2, hat Umaw. Winaw ist daher als entstellte Schreibweise des Ortsnamens Auma zu interpretieren.