Dietrich der Brunner (? Prhunnaer) zu Obermünster und seine Schwester Kunigunde bekennen, dass ihnen auf Bitten ihres Onkels Burgkart die Äbtissin Christein von Kloster St. Paul und der Konvent von Kloster St. Paul ihr Haus und ihre Hofstätte, die zuvor Gottfried von Eyb und seine Ehefrau Agnes innegehabt haben, überlassen haben zu beider Leibrecht. Sie sollen auf dem Haus sechs Pfd. Pfg. verbauen und auch eine Feuermauer errichten. S: Dietrich der Brunner (? Prhunnaer) zu Obermünster