Der Schultheiß Heinrich "Heß" und die Schöffen von Lechenich, "Merten" Beier, "Thiell Eysmardt", Johann Steinmetzer, Heinrich Engels, Johann "Freißheim" und Jo-hann "Roegener", geben bekannt, daß vor ihnen der ehrbare "Jacob Krantz", eingesessener Bürger von Köln, erschienen ist und erklärt hat, daß er am 13. November 1587 kraft einer von seiner Ehefrau Marie Möhr ihm übertragener und von Bürgermeister und Rat der Reichsstadt Köln bestätigten und von dem Sekretär Laurentius Weber un-terschriebenen Vollmacht den ehrbaren Brüdern "Huperten" und "Adolffen Peltzer", Einwohner von Dirmerzheim, verkauft hat eine erbliche und ewige Kornrente von jeweils 5 Sümmer, die jährlich an Remigiustag [1. Okt.] von den Pelzergütern in Dirmerzheim auf Kosten und Gefahr der Schuldner in sein Haus in Köln zu liefern ist. Falls die beiden Brüder aber ihrer Zahlungspflicht an Lichtmeß, an Fronleichnam und am Martinstag des Jahres 1588 nicht nachkommen, soll der Vertrag gemäß Kaufbrief vom 13. November 1588 nichtig sein. Weil nun Adolf Pelzer seinen Anteil an der Gülte von 2 1/2 Malter Korn bezahlt hat, sein verstorbener Bruder Adolf durch seine Witwe Sophia und ihrer beider Erbe den anderen Anteil von 2 1/2 Malter Korn aber nicht hat zahlen können, verkauft Jakob Krantz den ehrbaren Mitbürgern Eheleuten "Mattheißen Sähll[mann]" und "Guedten Friederich" den Anteil von 2 1/2 Malter an der Kornrente von 5 Sümmern, der auch aus den Pelzergütern am Remigiustag eines jeden Jahres oder 14 Tage danach auf eigene Kosten und Gefahr nach Köln zu liefern ist, und zwar gegen eine bescheidene Summe Geld, über die sie sich geeinigt haben und die der Verkäufer erhalten hat. Der Verkäufer hat die Erbrente von 5 Sümmer Korn für sich und seine Erben und Nachkommen vor den Schöffen des Gerichts zu Lechenich mit Hand, Halm und Mund aufgelassen und den Käufern aufgetragen nach der Gewohnheit von Lechenich, so daß sie darüber verfügen können wie über eigene Erbgüter. Auf Rechtsmittel gegen den Vertrag wird verzichtet. Schultheiß und Schöffen des Gerichts zu Lechenich siegeln mit dem Amtssiegel vorbehaltlich der Rechte des Erzbischofs von Köln und jedermanns Rechten. Unterschrift des Gerichtsschreibers "Peter Winandz".Datum: 1589 "ahm siebenundzwenzigstenn Octobris"Transfix (1604 November 29):Vor dem kaiserlichen Notar Johannes "Huedt" in Köln legen am Nachmittag um drei Uhr im Haus zur "Klocken", in der Salzgasse in der unteren Stube, der gewöhnlichen Behausung der Verkäufer, die Eheleute Peter "Sollman" und Sophia "Bitters", Bürger von Köln, dem Notar eine Originalsiegelurkunde vor, die der Gerichtsschreiber von Lechenich, Peter "Weynantz", geschrieben und unterschrieben hatte und die den Ehe-leute als Erben der verstorbenen "Mattheißen Sollman" und "Gueden Friedrichs", Va-ter und Mutter bzw. Schwiegervater und Schwiegermutter rechtmäßig gehört und die ein Rentenbrief über 5 Sümmer Korn erbliche, ewige, unablösliche Korngülte kölni-sches Maß ist und die beginnt "Wir Heinrich Hess, scholtess, Martin Beier, Thiell Eißmardt, Johan Steinmetzer, Heinrich Engels, Johan Freyscheim und Johan Röegener sambtliche scheffen des gerichts zu Lechenich" und die endet "Geben ihm dhausent funffhundert neun und achtzigsten jare ahm sieben und zwantzigsten Octobris". Die Eheleute verkaufen vor dem Notar den Rentenbrief an Magister "Weinanden Arheim" von Lechenich und dessen Ehefrau "Gertrauden" von Worringen, ihre Erben und Nachkommen gegen eine bestimmte Geldsumme, die die Verkäufer erhalten und zu ihrem Nutzen verwen-det haben und für die sie den Käufern quittieren. Die Verkäufer verzichten auf alle Rechte an dem Rentenbrief und an den zum Pfand gesetzten Gütern in Dirmerzheim und auf alle Rechte und Freiheiten, die einzeln aufgeführt werden, die der Gültigkeit des Ver-trags entgegenstehen könnten. Dies geloben sie an Eides Statt. Zeugen waren neben dem Notar die Kölner Bürger "Maevis Dull", Karl vom "Brüell" und Martin von Ant-werpen.Ausf., Perg., dt., Schöffensiegel anhängendRV: "Betreffendt Matheis Sollman wegen 5 sonnberein korns erprenden an Hupert Peltzers Erben zu Dirmerßem, Peter Breuwer ahn der Kirchen 1 malder, Merten Engels zu Connersheim 1 sommber" (17.Jh., von mehreren Händen ge-schrieben); "D" (17. Jh.);Transfix, Perg., dt., 2 Siegel des kaiserlichen Notars Johannes Huedt in Köln (besch., nur zur Befestigung der Urkunde dienend), Signet des Notars unten links auf dem Papier aufgedruckt (auf geflügelter Erdkugel(?) weibliche unbekleidete Gestalt mit wallender Fahne und Schleier und der Umschrift "Deo duce comite fortuna") RV: "Erbrhent von 5 sumber korns zu Dirmetzheim" (17./18. Jh.); "N 44" (17./18. Jh.)