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Kein Prozess. Lambert von Oer zu Kakesbeck erhebt 1562 Klage beim Bischof über den Rat in Münster. Er behauptet, ihm gehöre ein Kotten mit Acker und Garten am Smökinckboeme im Gogericht Senden, - den Kotten mache ihn Bernard Stürbroch in Senden, Eigenhöriger des Domkapitels, streitig. Stürbroch habe den Kotten in Besitz genommen, als er, von Oer, Hanf von dem Kotten nach Kakesbeck habe bringen lassen, habe der Rat in Münster angeordnet, dass der Hanf wieder zurückzubringen sei. Als er dieser Anordnung nicht gefolgt sei, seien auf Befehl des Rats mehreren seiner Eigenhörigen Pferde weggenommen und in Senden versteigert worden. Der Rat entgegnet: v. Oer habe den Hanf im Wege des Arrestes pfänden lassen; der Arrest sei aber von dem Gografen Herman von Melschede aufgehoben; die Rückgabe des Hanf habe der Rat als Obrigkeit (Inhaber des Gogerichts) auf Bitten des Domkapitels angeordnet; in die Eigentumsverhältnisse am Kotten müsse er sich nicht (..?..). Der Bischof setzt nochmals einen Vergleichstermin an und will seine Räte Konrad Ketteler, Droste zu Dülmen, Heidenreich Droste, Droste zu Horstmar, und Lic. Gerhard Welfelt entsenden. 1564. Von Oer erhebt Klage beim Kammergericht und beim Kommissar des geistlichen Legaten in Köln; letzterer erlässt ein Mandat gegen den Rat.

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Stadtarchiv Münster
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