Johann Wolfgang von Partenheim [Lkr. Alzey-Worms], Hauskomtur der Deutschordenskommende in Ulm [abgegangen, Bereich Bahnhofstraße 11-13, Bahnhofstraße 5, Parz. 281/1 und 281/3], verleiht Markus Jakob Heugelin, Gastwirt Zum Pflug [ehemalige Wirtschaft, Kornhausplatz 2 (früher Pfluggasse)] und Bürger in Ulm, die Au der Kommende an der Iller beim Baumgärtlein, die Alber genannt wird [heute Gemarkung Neu-Ulm], zu Erbrecht. Dazu gehören 6,25 Jauchert Wiesmahd und ungefähr 2 Jauchert Gehölz. Die Au hat zuvor Georg Held von Wiblingen [Stadt Ulm] bewirtschaftet. Er ist verpflichtet, die Au in gutem Kulturzustand zu halten und der Kommende davon jährlich von jedem Jauchert 16 Schilling Ulmer Währung, das macht insgesamt 3,5 Gulden und 10 Schilling, zu bezahlen. Sein Erbrecht an der Au kann er an geeignete Personen, die auch dem Hauskomtur und seinen Nachfolgern genehm sind, verpfänden oder verkaufen. Kommt es auf diese oder eine andere Weise zu einem Besitzerwechsel, dann stehen der Kommende von dem bisherigen Inhaber 3 rheinische Goldgulden als Weglöse und von dem neuen Besitzer dieselbe Summe als Handlohn zu.