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König Fridrich III. bestätigt den Bürgermeistern und dem Rate der Stadt Nüremberg folgende vom Reiche zu Lehen rührende Stücke: den Wald bei Nüremberg auf St. Sebalds Seiten mitsamt dem Scheffhofe genannt Katczenloch und den zugehörigen Forstgerichten, Erbförstern, Förstern, Forstrechten, Holzrechten, Holzkorn, Zeidlern und Zeidelgütern; ferner den Wald auf St. Lorenczen Seiten mit allen Zugehörungen - abgesehen von den Wildbannlehen und Geleiten und unbeschadet althergebrachter Rechte an den beiden Wäldern; sodann 2/3 des Schultheißenamtes- und Gerichtes, endlich 10 Pfund Pfennig jährlicher Gülte auf dem letzten 1/3 dieses Amtes sowie 10 Pfund Pfennige jährlicher Gülte auf dem Zolle zu Nuremberg - , nachdem Karl Holzschüher, Bürger zu Nuremberg, gewöhnliche Huldigung und Eidesleistung getan.

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Staatsarchiv Nürnberg
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