Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, dass er Jörg Renner, seinem Keller zu Löwenstein, aufgrund treuer geleisteter und zukünftiger Dienste, und dessen Ehefrau Barbara ihre Behausung und Güter in und um Löwenstein von Bede, Steuer, Wach-, Reise- und Frondiensten sowie allen anderen Beschwerungen befreit hat. Die Befreiung geschieht auf Lebtag Jörgs und soll auch für Barbara gelten, sofern diese nach seinem Tode Witwe bleibt (irem wittwen statt unverandert blibt) oder sich mit ausdrücklicher Zustimmung des Pfalzgrafen neu verheiratet. Kurfürst Friedrich behält sich dabei vor, dass Jörg ihm, seinem Sohn Philipp oder ihren Erben auf ihr Ansinnen in allen Geschäften gehorsam aufwarten und dienen soll. Kurfürst Friedrich weist Bürgermeister, Rat und Gemeinde zu Löwenstein um Beachtung und Beschirmung der Eheleute bei diesen Freiheiten an.