Adam Leitenpaur, Inhaber des Mößen Hauses und Gärtchens zu Julbach, überträgt St. Veit als Grundherrn sein Leibrecht auf dem genannten Haus, welches auf Lebenszeit von Kaspar Staudacher Gültigkeit hat, und erhält stattdessen Leibrecht für sich und seine Ehefrau Eva;. S: Leonhard Weinberger, Hof- und Klosterrichter zu St. Veit