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Mitarbeiterausweise und Passfotos: H
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1. Januar 1973 - 31. Dezember 1990
Enthält: Mitarbeiterausweise Rolf Haberlandt, Walther Haberland, Evelyn Hämmerling, Margit Hamann, Christoph Hamm (2x), Ingrid Hammer (2x), Eugen Handke (2x), Sabine Hanisch, Mathias Hansen, Rolf Harder (2x), Brigitte Hartel,Claudia Hasselmann, Esther Hattenhauer, Edith Hauska, Fritz Hawliczek, Gundula Heide, Eva Heinrichs, Dieter Heinze (3x), Katrin Heinze, Betty Heiß (2x), Joachim Helm, Jutta Hengst, Manfred Henschel, Gerhard Hentze, Christiane Herrmann, Marie Herrmann, Regine Herrmann (2x), Christel Herzberg 82x), Karin Herzberg, Willi Heyde, Eva Heyse, Irmfried Hiebel (2x), Werner Hochhaus (3x), Catharina Hoffmann, Hans Hoffmann (2x), Horst Hoffmann,Ludwig Hoffmann, Renate Hoffmann, Heinz Holzmüller, Malwine Hörisch, Edith Horlitz, Thomas Hornig (2x), Marion Holze, Ralöf Hoyer, Klaus Hupfer Passfotos Eugen Handke (2x), Mathias Hansen, Rolf Harder, Edith Hauska, Anneliese Hayn, Heidrun Hegewald, Ruth Herlinghaus, Irmfried Hiebel, Werner Hochhaus, Ludwig Hoffmann (2x), Gert Hillesheim, Frau Hoerstel,
Personalabteilung
59 Ausweise, 15 Fotos
Akte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.