Der Bischof zu Augsburg schließt mit dem Deutschmeister einen Vertrag zu Dischingen über die Rechte und Pflichten der Ordenspriester des Deutschen Ordens (Kontribution zum Seminar, Episkopalrechte über dieselben, Visitation, Erscheinen der Deutschordenspriester bei den Ruralkapiteln).

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...