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Summarische Übersicht über die Staatsbürger in Württemberg, die
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 143 Bü 3550
Ministerium des Innern II >> Landstandssachen
1817
1. nach dem § 265 des Verfassungsentwurfs zur Staatssteuer wenigstens 15 Gulden jährlich beitragen,
2. nach dem § 253 ein schuldenfreies Vermögen von 8000 Gulden besitzen
1 Bü
Archivale
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 143 Ministerium des Innern II