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Klage des Herman Hundebeck in Appelhülsen ./. den Notar Johan Altena. Der Beklagte hat im Auftrage des Klägers eine Urkunde aufgenommen, in der Gerhard Claes (Claus) in Appelhülsen eine Schuld an den Kläger anerkennt; der Beklagte hat aber vergessen, Zeugen hinzuzuziehen. Die Urkunde war daher ungültig, und der Kläger ist in dem Diskussionsverfahren über das Vermögen des Claes ausgefallen. Kläger verlangt Schadensersatz. Beklagter wird hierzu verurteilt, muss außerdem noch 10 M. Strafe wegen seines Verfahrens an den Rat zahlen.

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Stadtarchiv Münster
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