Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er Adam Zorn, Ritter, für 10 Jahre zum Diener aufgenommen hat, wogegen dieser Treue, Huld und reisigen Dienst mit vier Pferden zu allen Geschäften des Pfalzgrafen geschworen und versichert hat. Wenn Adam zum Dienst erfordert wird, will der Pfalzgraf ihm und seinen Knechten und Pferden Kost, Futter und Beschläge geben. In einem offenen Krieg will der Fürst ihm darüber hinaus Sold reichen und seinen und seiner Knechte reisigen Schaden gütlich ersetzen. Bei Nichteinigung soll das Urteil über Schadensersatz dem Hofmeister, Marschall und Adams derzeitigen Hauptmann anheimgestellt werden, wobei sich beide Parteien an deren Mehrheitsentscheid halten wollen. Adam soll, solange er Diener ist, jährlich ein Hofkleid durch den pfalzgräflichen Zinsmeister zu Hagenau erhalten. Der Pfalzgraf nimmt Adam und seine Güter, wo er sie erreichen mag, für 10 Jahre in seinen und seiner Erben Schirm, sofern Adam der Rechtsgang vor dem Pfalzgrafen und seinen Räten oder den gewiesenen Instanzen genügt. Kurfürst Philipp weist seine Amtleute und die Seinen, namentlich seinen Landvogt im Elsass und seinen Zinsmeister zu Hagenau, um Beachtung und Sicherstellung des Schirms an.