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Worms (Domstift): Das weltliche Gericht der Stadt Worms bekundet, dass Valentin Drudel, Minister an St. Andreas, und seine Mutter Agnes an Johann ...
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Urkunden der ehemaligen Provinz Rheinhessen >> 20 Orte, Buchstabe W >> 20.21 Worms (Domstift)
1490 März 20
Domstift
Ausf., Perg., anh. Siegel abgef.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: 1490, Sabbato post dominicam Oculi
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Worms (Domstift): Das weltliche Gericht der Stadt Worms bekundet, dass Valentin Drudel, Minister an St. Andreas, und seine Mutter Agnes an Johann Wolff, Mitschöffen, für 30 römische Gulden 1 ½ Gulden verkaufen und als Unterpfand einen Garten am Steinweg und 5 Viertel Wingert am Kirschgarten geben. ? Zeugen: Ruprecht Windeck, Johann Wolff, Johann Steffan, Thomas Antze, Schöffen
Vermerke (Urkunde): Literatur: Grimm'sches Wörterbuch Bd. 8 (1898), Sp. 954 ff. (Erläuterung des Belegs für den Riesling in der Urk.)
Diese Urkunde wird als 'Wormer Riesling-Urkunde' bezeichnet, da im Text einer der frühesten Belege für den Rieslinganbau nachweisbar ist. Hier heißt es: Item funff virteil wingart ist Rißlinge hinder Kirßgarten'
Zum Jubiläum 1990 gab die Deutsche Bundespost auf Grundlage der urkundlichen Erwähnung eine Sonderbriefmarke 'Fünf Jahrhunderte Rieslinganbau' heraus.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.