Die Brüder Friedrich und Johann vom alten Haus Padberg (Patberch), Söhne des Ritters Friedrich, schenken um ihrer und ihrer Eltern Seligkeit willen den Regularkanonikern des Klosters St. Meinolf in Böddeken und den ihnen Unterstellten in Dalheim (Dalhem) am Sintfeld (Sentvelde) den Zehnten zu Dalheim, verzichten auf diesen und alle anderen damit verbundenen Rechte und erklären die entsprechende Urkunde für ungültig, mit der Albero von Etlen den Zehnten Ritter Johann von Padberg zu schützen versprochen hatte. Nun versprechen die Stifter den beiden Klöstern Schutz des Zehnten, aller klösterlichen Besitzungen und Hintersassen und bitten um Aufnahme in die geistliche Bruderschaft und um Errichtung einer Memorie. Die Stifter und Friedrichs Frau Kunne geloben Einhaltung der Verpflichtungen. Siegel der Brüder angekündigt. Ipso die sancte Elizabeth vidue