Gottfried (Gobell) von Klotten bekennt, daß er am Tag der Ausstellung der Urkunde von Kuno, Graf zu Manderscheid, Herr zu Schleiden, Kronenburg und Neuerburg, als Lehen für sich und seine Leibeserben empfangen hat einen Weingarten in dem Dorf zu Cond (Kunde), so wie das in der Lehensurkunde des Dietrich von Daun, Herrn zu Bruch, und dessen Ehefrau Irmgard für den (å) Vater des Ausstellers, Kuno von Klotten, enthalten war. Der Aussteller gelobt, die Lehenspflichten zu erfüllen und bittet den Junker Philipp von Schönberg, Herrn zu Hartelstein und Gresze, für ihn zu siegeln. Sr.: Philipp von Schönberg auf Bitten des Ausst. Ausf. Perg. - Sg. anh., besch. - Rv.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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