Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, dass sein Kaplan Nikolaus Gernolt in seinem treuen und langjährigen Dienst zu Leibsblödigkeit gekommen ist, sodass er bisweilen nicht mehr zu Tisch am Hofe speisen kann. Der Pfalzgraf verschreibt ihm daher auf Lebtag ein Leibgeding von 15 Gulden, die ihm der fürstliche Kammermeister, derzeit Wendel von Gemmingen, zu St. Martinstag gegen Quittung ausrichten soll.