Jörg Escher, Bürger zu Schwäbisch Hall, verschreibt Stättmeister und Rat daselbst für die Genehmigung, vor dem Eichtor am Kocher auf städtischem Grund und Boden ein Häuschen zu errichten, eine jährlich jeweils auf Martini zu entrichtende Gülte von 6 d Vorgelds. Bei jeder Neuverpachtung des Objekts ist den Ratsherren eine Maß Wein für den Bestand zu reichen.