Margaretha, Tochter des Hans Martin, B. zu Böblingen, zu Stuttgart gef., weil sie während der Feuersbrunst im Hause des herzoglichen Kammermeisters Onophrius Gremp aus dem geflüchteten Gut zwei Leintücher entwendet und angegeben hatte, diese seien ihr von Böblingen zum Färbenlassen zugeschickt worden, sich auch hinsichtlich des Brandes und der Tücher im Harnischhaus verdächtig verhalten hatte, deshalb peinlicher Anklage und Bestrafung verfallen, jedoch auf die Fürbitten ihrer Freundschaft, auch in Ansehung ihrer Jugend und aus Anlaß des ersten Einritts ihres Landesherrn als König in Stuttgart begnadigt und mit der Auflage freigel., sich fortan wohl zu verhalten, sich unverzüglich nach Böblingen zu begeben und ihr Leben lang den Böblinger Zehnten nicht mehr zu verlassen, gelobt eidlich, diese Artikel zu befolgen, und schwört U. - Bürgen mit 100 fl: die Brüder Bartlin und Veit Buwman, Vettern der A., B. zu Böblingen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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