Der Kammer [betrifft das Geheime Kammerkollegium] geführte Beschwerde über das Oberhofgericht zu Leipzig, dass sich selbiges in Forst- und Jagdsachen eine Kognition anmaße, betrifft Sachen Curt Heinrichs von Pein zu Naunhof [w. Radeburg] und Johanns de Graff zu Hirschsprung [n. Altenberg]