Entscheid des Markgrafen Christoph I. von Baden zwischen den armen Leuten zu Sandweier und den Heiligenpflegern daselbst einer- und dem Kirchherrn zu Iffezheim, Heinrich Richel, Canonikus zu Baden-Baden, andrerseits, daß der Kirchherr außer den 2 neu gestifteten Messen St. Anna und St. Catharina auch die 2 alten Messen fortwährend zu Sandweier lesen zu lassen habe, daß es ferner mit der Verwendung der Gefälle im Stock etc. zu St. Annen, ob zum Kirchenbau allein oder auch zum dritten Teil für den Pfarrer gehalten werden solle wie bei U. L. Fr. zur Linde