Hohenlohe contra Brandenburg und das Stift Neumünster zu Würzburg, betreffend den Novalzehnten zu Heroltshausen, welchen Brandenburg allein einziehen wollen, auch bereits etliche Garben hinweg hat geführt, darwider Hohenlohe zwar protestiert, als aber keine Restitution erfolgen wollen, hat der Vogt zu Kirchberg in den zu gedachten Heroldhausen noch unverteilt gelegenen alten Zehnten gegriffen, von solchem dem Stift Neumünster von ihrem Contingent auch 31 Garben hinweggenommen, darwider sich der Dechant des Stifts beschwert, auch endlichen es dahingekommen, dass von Hohenlohe der Wert solcher Garben ist restituieret worden.
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Hohenlohe contra Brandenburg und das Stift Neumünster zu Würzburg, betreffend den Novalzehnten zu Heroltshausen, welchen Brandenburg allein einziehen wollen, auch bereits etliche Garben hinweg hat geführt, darwider Hohenlohe zwar protestiert, als aber keine Restitution erfolgen wollen, hat der Vogt zu Kirchberg in den zu gedachten Heroldhausen noch unverteilt gelegenen alten Zehnten gegriffen, von solchem dem Stift Neumünster von ihrem Contingent auch 31 Garben hinweggenommen, darwider sich der Dechant des Stifts beschwert, auch endlichen es dahingekommen, dass von Hohenlohe der Wert solcher Garben ist restituieret worden.
Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein, Ki 10 Nr. 12/Lit. A/58
Landesarchiv Baden-Württemberg, Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein, Ki 10 Regierung bzw. Domänenkanzlei
Regierung bzw. Domänenkanzlei >> 12. Sachen und Verträge mit Brandenburg, Kondominats-Verhältnisse und herrschaftliche Gerechtsame
1591-1592
Enthält: 1. Bericht des Vogts zu Kirchberg, warum dem Stift solche Garben abgepfändet worden; 2. Beschwerdeschreiben des Dechants wider den Eingriff, ebenso dieserhalben begehrte Restitution; 3. der Räte Bedenken über die von brandenburgischen eingezogenen Zehntgarben; 4. Copiaschreibens an Pfalzgraf Carl, wird gebeten um Antwort auf die an den Markgrafen abgelassenen Schreiben; 5. Antwortschreiben an den Dechant des Stifts Neumünster.
Qu. 1-15
Folio (Höhe x Breite)
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
14.11.2025, 10:19 MEZ
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