Die Brüder Rave d.Ä., Herbolt und Rave d.J. von Canstein, Ritter, Kurt, Herbolt, Volkhard Papenheim, Ludolf, Klaus und Johann, Söhne Raves d.Ä., überlassen zu gesamter Hand dem Propst, der Äbtissin und dem Konvent sowie dem Stift zu Wormeln ihren Anteil am Zehnten im Dorf und Kloster und außerhalb Wormeln gegen eine jährliche auf Michaelis (29. September) nach Warburg zu liefernde Pacht von je zwölf Maltern Roggen und Hafer Warburger Maßes, die im Falle von Streitigkeiten mit Warburg nach Volkmarsen1) zu liefern sind. Sie versprechen Gewähr und geben all ihre Ansprüche auf den Zehnten auf. Rave d.Ä., Herbolt und Rave d.J. kündigen ihre Siegel an, Zeugen werden benannt.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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