Graf Ulrich schreibt (an Graf Jakob von Horn), dass er entsprechend der von M. Bernhard Merklinger, Chorherr zu Stuttgart, getroffenen Verabredung einen Schuldschein über die Mitgift seiner Tochter ausgestellt habe und dass dieser zu der auf die Zeit zwischen Ostern und Pfingsten (April 22 und Juni 10) festgesetzten Vermählung mitgebracht werden solle.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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