Es wird bekundet, dass Agnes von Hirschberg, Witwe des Matthias Böcklin (+) und Hofmeisterin [der Pfalzgräfin Margarethe], und Barbara von Erligheim (jungfraw Barbal von Erlickeim) wegen ihrer Irrungen zum heutigen Tag vor Bischof Johann von Worms und anderen Räten Kurfürst Philipps von der Pfalz verhört worden sind. Agnes hat etliche von Barbara gekaufte Güter in den Gemarkungen zu Leutershausen und Sachsenheim [Hohensachsen] gefordert, nachdem Barbara daraus 12 Morgen gezogen und ihr diese verwehrt hätte. Die Räte haben beide Seiten gütlich dahin vertragen, dass Barbara die Erträge der Äcker dieses Jahres erhalten und die Güter danach an Agnes überstellen soll. Beide sollen sich gegenseitig Rechnung ablegen und unbezahlte Ausstände gütlich begleichen. Es folgt eine Schilderung Barbaras über die Verkaufsmodalitäten und Vorbehalte, woraufhin entschieden wird, dass es bezüglich der Erträge dieses Jahres gehandhabt werden soll, so wie es mit den Weinhändlern und anderen vereinbart worden war. Beide Parteien erhalten eine Ausfertigung des Zettels als Chirograph.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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