Sozialamt / Kriegsgefangenenentschädigung (Bestand)
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C 25/IV
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Zunächst auf Basis des Heimkehrergesetzes (HkG) vom 19.05.1950 und seit 30.01.1954 mit dem Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz (KgfEG) erhielten Deutsche, die nach dem 31.12.1946 aus ausländischem Gewahrsam zurückkehrten, Leistungen für jeden seit dem 01.01.1947 in Gewahrsam verbrachten Kalendermonat. Anspruchsberechtigt waren ehemalige Kriegsgefangene, nicht jedoch Personen, die nach dem 08.05.1945 von deutschen Gerichten zu einer Zuchthausstrafe verurteilt worden waren oder die der nationalsozialistischen oder einer anderen Gewaltherrschaft in verwerflicher Weise Vorschub geleistet hatten.Nachdem es sich bei den Kriegsnachfolge-und Spruchkammerurteilen jedoch nicht um Verurteilungen deutscher Gerichte handelte, kamen zahlreiche SS-und Wehrmachtsangehörige, die von den Alliierten als Kriegsverbrec her verurteilt wurden in den Genuss von Kriegsgefangenenentschädigungsleistungen.Das Kriegsgefangenentenschädigungsgesetz (KgfEG) wurde durch das Kriegsfolgenbereinigungsgesetz (KfbG) vom 21.12.1992 aufgehoben. Beim städtischen Fürsorgeamt, Abteilung Versehrten- und Hinterbliebenenfürsorge / Kriegsgefangenenentschädigung (Fs/4-KgfE), wurde die für das Gebiet der Stadt Nürnberg zuständige KgfEG-Festsetzungsbehörde errichtet, die im Zeitraum 1954-1992 insgesamt 24.664 Einzelfälle bearbeitete.Die Überlieferung (Einzelvorgänge und Generalakten) gelangte durch Aussonderung 2022 des Amtes für Existenzsicherung und soziale Integration - Sozialamt der Stadt Nürnberg ins Stadtarchiv.Eine alphabetische Kartei, die die Recherche nach einzelnen Personen ermöglicht, ist leider nicht mehr vorhanden, weshalb bis zur Retrokonversion der überlieferten Listen (geordnet nach Fallnummer) eine Benutzung spezieller Einzelfallakten noch nicht möglich ist.
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
05.06.2025, 11:18 MESZ