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Es wird bekundet, dass es zwischen Adolf [von Dalberg], Abt von
Fulda, und Amand von Buseck, Bischof von Themyscira [Terme in der
Türkei], Dekan v...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1731-1740
1734 Oktober 6
Ausfertigung, Pergamentlibell, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel in Holzkapseln
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: So geschehen Fulda den 6ten Octobris 1734
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Es wird bekundet, dass es zwischen Adolf [von Dalberg], Abt von Fulda, und Amand von Buseck, Bischof von Themyscira [Terme in der Türkei], Dekan von Fulda und Propst von St. Andreasberg, aufgrund von Streitigkeiten um den so genannten Lechshof in Hosenfeld zu einem Vergleich gekommen ist. Zuvor war es zu Auseinandersetzungen um verschiedene zum Lechshof gehörende Grundstücke und landwirtschaftliche Nutzflächen gekommen, weil diese Grundstücke zwar als Teil des Besitzes (praedium) des Hofs angesehen wurden, vereinzelte von ihnen jedoch Lehn des Klosters darstellten und bisher nicht separat mit ihren schuldigen Erbzinsen ausgewiesen wurden. Aus dem Register des Amts Rosenfeld ging nicht hervor, in welchem Umfang die strittigen Grundstücke bisher mit Erbzinsen belastet waren. Bisher wurden zwei Drittel der Flächen als lehnbar (laudemial) und an die fuldische Rentkammer zinsbar erachtet; diese Vereinbarung ist mit den Vorbesitzern des Lechshofs, Adam Hillenbrand, Konrad Hoffmann und dessen Schwager Jakob Wehner, alle aus Rosenfeld, so getroffen worden. Wegen der ungenauen Zuordnung der Zinspflicht fühlte sich die Propstei Neuenberg daher für ihre Einkünfte aus diesem Hof übergangen. Abt Adolf und Amand von Buseck als Dekan und Propst von Neuenberg haben daher folgenden Vergleich geschlossen: Die lehnbaren Grundstücke, die bereits von den genannten Personen bewirtschaftet werden (unter senßen und pflug haben), sind künftig zu gleichen Teilen an die Propstei wie an das Kloster zinspflichtig. Weiter ist entschieden worden, dass die im Register von Rosenfeld verzeichneten Zinse in Höhe von vier Gulden und 40 Böhmischen [Groschen], den Gulden zu je 42 Böhmischen [Groschen] gerechnet, sowie zwei Hühnern künftig als Zins vollständig an die Rentkammer des Klosters fallen. Eine Auflistung des Besitzes wie der zinspflichtigen Lehn des Lechshofs, wie sie Adam Hillenbrand innehatte, ist als Anhang zu diesem, sowohl von der fuldischen Rentkammer als auch von der Propstei Neuenberg unterzeichneten und besiegelten Vergleich unter Nummer 1 angefügt worden; Besitz und Zinsen von Konrad Hoffmann und Jakob Wehner in gleicher Weise unter Nummer 2. Die jetzigen und zukünftigen Lehnsnehmer des Hofs sind aufgefordert worden, sich an diese Regelungen zu halten und kein lehnbares Gut des Klosters oder der Propstei zu veräußern. Der Vergleich ist in zweifacher Form ausgefertigt worden. Ankündigung der Unterfertigung. Siegelankündigung. Je eine Ausfertigung des Vergleichs ist der fuldischen Rentkammer und der Propstei Neuenberg übergeben worden. Handlungsort: Fulda. - Es folgt als Anhang zur Urkunde eine detaillierte Auflistung des eigenen und lehnbaren Besitzes und der Güter der ehemaligen Inhaber des Lechshofes, Adam Hillenbrand [Nummer 1] sowie Konrad Hoffmann und Jakob Wehner [Nummer 2]. (siehe Abbildungen: Vorderseite, 1. Seite, 2. und 3. Seite, 4. und 5. Seite, 6. und 7. Seite, 8. und 9. Seite, 10. und 11. Seite, 12. und 13. Seite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2)
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: (Adolf manu propria
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: Amandus von Bußeck dechant manu propria)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Rentkammer des Klosters Fulda
Vermerke (Urkunde): Siegler: Propstei Neuenberg
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: StaM, Kopiare Fulda: K 421, f. 314
Die erwähnten Propsteien Neuenberg bzw. St. Andreasberg sind identisch. Neuenberg ist die geographische Bezeichnung der Propstei, St. Andreasberg die Bezeichnung des Patroziniums.
Böhmische [Groschen] werden auch als Prager Groschen bezeichnet.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.