Prior und Konvent des Klosters Weingarten verleihen Bastion Stainhuser von Berg und Ehefrau Margretha Holenmaigerin sowie ihrem jüngsten Sohn bzw., wenn sie keinen haben, ihrer jüngsten Tochter auf Lebenszeit ein Gut in Diepoltshofen, das vormals Hans Strebelin innehatte. Die Beliehenen müssen das Gut persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden und keine Eichen fällen oder andere Bäume abhauen. Der Wald darf nur zur Entnahme von Bau- und Brennholz für den Eigenbedarf genutzt werden. Jährlich entrichten sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten je 6 Scheffel Vesen und Hafer sowie 3 lb h Ravensburger Maßes und Währung, 100 Eier, 6 Hühner, 1 Fasnachthenne. Das Gut fällt heim bei Verletzung der Leihebedingungen, Tod der Beliehenen oder Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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