Jakob Schächlin und Kruß Hans, beide von Waldenbuch, wegen ungebührlicher frevelicher Worte und Ungehorsams gegen den Schultheiß von Waldenbuch als ihren Amtmann in das Gefängnis gelegt, schwören bei ihrer Entlassung Urfehde.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner