Papst Clemens XIII. verleiht der Abtei auf Bitte ihres Abts, dass die nach abteilichem Gebrauch für einen Verstorbenen der Abtei von jedem dortigen Geistlichen zu lesende Messe die Gnade erwirken solle, als ob sie an einem privilegiertem Altar gelesen würde. D. wie vor.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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