Przemysl (Primisslaw), Herzog zu Teschen und Herr zu Glogau, Hofrichter des Königs Wenzel, bekundet die Verhandlung in der Klage des Abtes Erkinger [Veldner] zu Comburg gegen Konrad von Scheffach (Scheffau) wegen dessen überhöhten Vogteiauflagen, die ein Gut des Klägers wüst legten. Die zuerst beim Stadtgericht von Hall eingereichte Klage war von Bürgermeister und Rat von Hall mit Urkunde von 1388 Mai 8 an das Hofgericht verwiesen worden, da sie sich in der Sache nicht verständen. Der zunächst beim Hofgericht erschienene Beklagte entwich vor dem Urteil. Das Gericht entschied, daß der Beklagte den Kläger durch seine Vogtei nicht schädigen dürfe. Nach der Flucht des Beklagten sprach das Gericht die Vogtei dem Kläger zu.