Bernhard VII. zur Lippe hat sich mit Lubbert Westfal u. d. Frau
Ermegard, Tochter (+) Cord von Möllenbeck, und mit Johann von Möllenbeck,
vedder der gen. Ermegard, geeinigt: Die Pfandschaft, die die gen. Cord u.
Johann v. Möllenbeck vom Aussteller und seinen Eltern erhalten haben, bleibt
ungeschmälert. Ausgenommen eine über 800 Rhein. Gl., die der Aussteller und
sein Bruder dem gen. Johann M. gemacht hatten, daran haben der gen. Lubbert
Westfal und seine Erben keine Ansprüche.