Rupprecht Haller und Sebolt Schreyer lassen sich vom Stadtgericht eine Urkunde vom 9. März 1338, da sie beschädigt wäre und sich die Gülte geändert hätten, erneuern, nachdem der vom Landboten Conradt Jorg Rossner vorgeladene jetzige Inhaber des Objekts Peter Hafner den Antrag anerkannt hat