Kaspar Meiler von Litzelbach bekennt, daß Prior und Konvent zu Weingarten ihm, seiner Ehefrau Els Seltenbach ("Sältenbächine") und einem Kind, das sie benennen werden, auf ihre drei Leben das Gütlein des Siechhauses zu Muren (=Mauren) verliehen haben, das vor Zeiten der alte Specker von Litzelbach und bisher die Gebrüder Hans und Martin Kempf ("die Kenpffen") von Haslach zu Lehen hatten. Hans hat es, zugleich für seinen Bruder, dem Siechhaus freiwillig aufgegeben. Die Beliehenen müssen das Gütlein persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten, dürfen es auch "niendert" schlaizen und nichts daraus verleihen, versetzen oder verkaufen. Jährlich entrichten sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten an Zins und Hubgeld dem Siechmeister 10 ß d und 3 Scheffel Hafer Ravensburger Währung bzw. Maßes, 4 Hühner und 50 Eier. Bei Verletzung der Leihebedingungen, Eingehen einer Ungenossamenehe oder wenn der Beliehene flüchtig bzw. ungehorsam ist, fällt das Gut dem Siechhaus heim. Es muß dann nach Landessitte mit Dritteil und Heurichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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