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Kurfürst Friedrich [III.] von der Pfalz bekundet, dass er, nachdem Eberhard von Gemmingen verstorben ist, dessen älterem Sohn Eberhard für diesen selbst und dessen Brüder Reinhard und Hans Walter näher bezeichnete Güter und Zinse zu Gochsen zu Mannlehen verliehen hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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