Philipp Puppelin von Jarsdorf [Jahrsdorf Stadt Hilpoltstein/Lkr. Roth] zu Oberstotzingen [Stadt Niederstotzingen/Lkr. Heidenheim], fürstlich Augsburgischer und markgräflich Burgauischer Rat und Kämmerer sowie Statthalter zu Dillingen, auf der einen Seite sowie Ratsältere, Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm auf der anderen Seite legen unter Vermittlung des Zacharias Geizkofler von Gailenbach [Stadt Gersthofen/Lkr. Augsburg] vertraglich ihre nachbarlichen Streitigkeiten bei. Sie einigen sich über die Ausübung der Hoch- und Niedergerichtsbarkeit in Oberstotzingen innerhalb und außerhalb des Dorfetters, dessen Grenze mit 26 Marksteinen gekennzeichnet und in dem Vertag genau beschrieben ist, Ausübung des Jagdrechts, Waldnutzung, Waldweide und Waldfrevel.