Kurfürst Philipp von der Pfalz entscheidet in Streitigkeiten zwischen Meister, Rat und Gemeinde zu Weißenburg einer- und dem Schultheißen zu Hagenau, Jakob von Fleckenstein anderseits, die bereits mehrfach vor ihm und seinem Hofgericht waren und nun mit einer Abrede, die der Ritter und Hofmeister Götz von Adelsheim zwischen ihnen vorgenommen hat, erneut vor dem Pfalzgrafen und seinen Räten erschienen sind. Die Weißenburger wurden durch ihren Ratsfreund Valentin Helfant (Veltin Helffant) und ihren Stadtschreiber Nikolaus Lamprecht mit Vollmacht vertreten, Jakob war persönlich zugegen. Das Hofgericht entscheidet, dass die Weißenburger an Jakob für seinen Schaden bis St. Georg [= 23.4.] 110 rheinische Gulden bezahlen sollen. Sollten künftig Jakobs Schwestern Elisabeth und Clementia in dieser Sache Forderungen an die Weißenburger richten, soll Jakob sie schadlos halten. Jakob hatte sich beklagt, dass im Krieg zwischen Pfalzgraf Friedrich I. und Pfalzgraf Ludwig, Graf von Veldenz, die Weißenburger ihm Schaden zugefügt, sein Vieh genommen und gebrandschatzt hätten, wofür weder sein Vater noch die ihm Verbündeten von Sulz Schadensersatz bekommen hätten. Die Weißenburger verwiesen darauf, dass sie gemäß kaiserlichem Gebot Ludwig als Hauptmann gefolgt wären und somit in dem Krieg keine Haupttäter gewesen seien. Außerdem sei jene Fehde bereits vertraglich geschlichtet worden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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