Hans Wolf Kapler genant Bautz von Ödheim beurkundet, daß in der Auseinandersetzung zwischen Herrn Maximilian Erzherzog zu Österreich, Administrator des Hochmeistertums in Preußen [und] Deutschmeister, einerseits und Herrn Friedrich Herzog zu Württemberg und Teck, Graf von Mömpelgard (Mompelgart) und Herr zu Heidenheim, Lehnsherr des A., andererseits um einen Brunnen zu Ödheim nach einer gerichtlichen Klärung vom 1598 Apr. 5 nach dem neuen bzw. 1598 Mrz. 20 nach dem alten Kalender in der Reichsstadt Heilbronn eine Einigung erzielt wurde, in der dem A. die Nutzung eben dieses Brunnen zu Ödheim zugesprochen wird.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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