Appellationsverfahren (vor dem Ratsgericht) gegen das Urteil des Stadtrichters Dr. Johann Römer in der 1. Instanz vom 21.3.1619 in der Streitsache der Kramergildemeister (genannt werden die Alderleute Henrich Deichman und Christoffer Schmedding) (vertreten durch die Prok. Bernhard Greving und Franz Peick) ./. den Kaufhändler Bernhard Buck (Bock) aus Münster (vertreten durch die Prok. Hermann Heerde u. Henrich Schlade). wegen Störung des Krameramts durch unbefugte Verwendung der Begriffe Kaufhandel und Kaufmannschaft.