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Erbvertrag zwischen den Kindern des am 20.11.1924 + Adolf Max Freiherr von Dalwigk zu Lichtenfels u.a. mit der Regelung des Wohnrechtes der Baronesse Karoline von Dalwigk zu Lichtenfels im Hause Schützenstr. 2 zu Münster
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Erbvertrag zwischen den Kindern des am 20.11.1924 + Adolf Max Freiherr von Dalwigk zu Lichtenfels u.a. mit der Regelung des Wohnrechtes der Baronesse Karoline von Dalwigk zu Lichtenfels im Hause Schützenstr. 2 zu Münster