Notar Franz Wilhelm Zuhorrn bezeugt am 21. Mai 1716, dass vor ihm Henrich Wesselmann aus der Bauerschaft Dackmar im Kirchspiel Warendorf erschien und angab, für sich, seine abwesende Ehefrau Elisabeth Lünnings, deren Erben und Anerben von Amalie Catharine Tondorff, Witwe des Obristleutnants Neuhaus, eine Hauptsumme in Höhe von 40 Reichstaler gegen eine jährliche Pension aufgenommen und erhalten habe, um damit Pferde anzukaufen. Es folgen Angaben zur Loskündigung, Schadloshaltung und zur Zinszahlung. Als Unterpfand benennt Wesselmann all sein Hab und Gut sowie Ernteerträge. Zeugen: Hermann Zuhorrn und Johannsen Leven. Notariatssignet und Unterschrift des Ausstellers. Johanna Magdalena Tondorff und Amalie Catharina Tondorff, verwitwete Neuhaus, quittieren am 15. Oktober 1719, dass sie vom Abt Bernhard zu Marienfeld 40 Reichstaler nebst dazugehörigen Pensionen ausbezahlt bekommen haben und somit die obige Schulverschreibung zediert wurde. Vermerk des Ingrossators Zumloh am Gericht zu Warendorf vom 21. März 1837 über die Löschung der auf dem Kolonat Wesselmann haftenden Schuld in Höhe von 40 Reichstaler aus dem Hypothekenbuch