Die nachgenannten Personen halten fest: Zu Neuschloss (zum Neuwennschloß) [Friedrichsburg bei Lampertheim] und sonst in der gegenwärtigen Fehde gegen ihren Herrn, den Landgrafen von Hessen, wurden sie besiegt (nidergelegenn). Dann hat ihr Herr, der Pfalzgraf und Kurfürst [Philipp], etliche Landgräfliche festgenommen (niddergeworffenn), wobei sie 11 Pfalzgräfliche und es nicht mehr als 8 Landgräfliche sind. Zum Ausgleich (ubermaß) und damit alle freigelassen werden, müssen sie 20 Gulden zahlen. Da sie diese nicht aufbringen können, hat der Pfalzgraf ihnen auf ihre Bitte hin diese Summe geliehen, die sie nun versprechen, binnen eines halben Jahres zurückzuzahlen. Zur Urkunde haben sie zur Besiegelung den Junker Erhard von Rossau (Rosawe) gebeten. Als Aussteller werden genannt: Peter Lauwe, Andreas (Endris) Kolner, Hans Pfeifer (Pfeyffer), Wendel Fischer und Balthasar Scherer (Scherrer), alle von Lampertheim, Konrad Faul von Sandhofen (Faul Conntz von Sannthoffen), Hans Lutz, Hensel Becker, Christoph Beckerknab (Stoffel Becker knab) [oder: Christoph Becker, Knabe], Bernhart Schöffer von Bürstadt (Schoffer vonn Birstat) und Hans von "Geudenheim".