Die Äbtissin Margarete von Herford etc. gestattet dem Heinrich Ledebur anstatt des mit Bewilligung der Äbtissin Bonizet von Dietrich Rademacher gegenüber der stiftischen Walkmühle an der kleinen Werne auf Pfählen erbauten Holzhauses auf steinernem Mauerunterbau ein neues Haus bauen zu dürfen; doch soll der Betrieb der Walkmühle, welche das Wullenamt gepachtet hat, nicht gestört werden. Heinrich Ledebur entrichtet dafür jährlich 3 Raderalbus.