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Forstamt Bredelar (Bestand)
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Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen (Archivtektonik) >> 3. Behörden und Einrichtungen des Staates und der Selbstverwaltung nach 1816 >> 3.3. Wirtschaftsverwaltung (M) >> 3.3.2. Land- und Forstwirtschaft >> 3.3.2.5. Oberförstereien (Forstämter)
1767-1964
Allgemeine Verwaltung und Geschäftstätigkeit (27); Personalangelegenheiten (19); Bauangelegenheiten (31); Grundstücksangelegenheiten und Verpachtungen (15); Holzkultur (29); Hauungspläne und Hauungssachen (8); Holzverkauf (5); Grenz- und Vermessungssachen (9); Jagd- und Fischereiangelegenheiten (20); Nebennutzung, Waldweide, Steinbrüche, Wasserwirtschaft (13); Forstschutz und Forstpolizei (14).
Bestandsgeschichte: Entstanden aus der Verwaltung der Waldungen des säkularisierten Klosters Bredelar; 1817: als Unterförsterei der Försterei Madfeld zur Oberförsterei Hirschberg gehörig; 1820: Oberförsterei im Bereich der Forstinspektion Meschede; 1946: Staatliches Forstamt; 1971 Auflösung, danach Forstbetriebsbezirk des Staatlichen Forstamts Brilon; 1995 Forstbetriebsbezirk Marsberg des Kammerforstamts Olsberg. Seit 2007 Teil des Regionalforstamtes Soest-Sauerland.
Form und Inhalt: Behördengeschichte
Nachdem durch den Reichsdeputationshauptschluss 1803 das vormals zum Kurfürstentum Köln gehörende Herzogtum Westfalen an die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt angegliedert und die Waldungen des Klosters Bredelar verstaatlicht worden waren, etablierte Hessen-Darmstadt eine einheitliche Forstverwaltung in den westfälischen Gebieten. Es entstanden zwei Oberforste, Arnsberg und Brilon, zu letzterem gehörten die Forste Bilstein, Bredelar, Brilon, Eslohe, Grafschaft, Glindfeld und Olpe (Wegener 2003, 148f.). Die preußische Forstverwaltung wurde nach der Inbesitznahme 1817 auf die neu entstandene Provinz Westfalen ausgedehnt. Die sechs neuen Oberförstereien in Dortmund, Hagen, Oelinghausen, Hirschberg, Rumbeck und Grafschaft unterstanden der Abteilung für direkte Steuern, Domänen und Forsten der Regierung Arnsberg (Amtsblatt 1817, 205ff.). Bredelar bildete eine Unterförsterei, die zur Försterei Madfeld gehörte. Mit dem Übergang vom Revierförster- zum Oberförstersystem wurde Bredelar 1820 zu einer Oberförsterei im Bereich der Forstinspektion Meschede aufgewertet (Leesch 1992, 96f.).
Als Instanz zwischen Regierung und Oberförstereien wurden zunächst vier Forstinspektionen (mit in den folgenden Jahren wechselnden Aufgaben und Zuständigkeiten) eingerichtet, denen insgesamt 18 Oberförstereien unterstanden (Selter 1995, 242 Anm. 38):
Die Forstinspektion Dortmund wurde 1827 aufgelöst, die Inspektionen Arnsberg und Meschede wurden vereinigt, so dass die Oberförsterei Bredelar nunmehr zur Forstinspektion Meschede, seit 1862 Forstinspektion Arnsberg-Meschede gehörte (Leesch 1992, S. 98f.).
Die Oberförsterei Bredelar bewirtschaftete in drei Schutzbezirken (Bredelar, Madfeld und Marsberg) staatlichen Wald im Umfang von 1.524 ha (von Hagen 1894, S. 204). In einem Gebiet, das gegenwärtig die Gemeinde Marsberg und die Ortsteile Madfeld, Rösenbeck und Messinghausen der Gemeinde Thüle im Hochsauerlandkreis sowie ein kleineres Gebiet in der Gemeinde Oelsdorf im Kreis Büren umfasst (StAMs: Kartensammlung A 20.179, Forstamt Bredelar Nr. 176), war die Oberförsterei zudem für Forstschutz, Forstpolizei und die Beaufsichtigung des Gemeindewaldes zuständig. Dieser Aufgabenkreis blieb gleich, lediglich Bezeichnung und Stellung der Behörde innerhalb der Forstverwaltung änderten sich Mitte des 20. Jahrhunderts.
Denn nach Beginn der NS-Herrschaft wurde die Forstverwaltung zum 1. Dezember 1933 in eine Sonderverwaltung umgewandelt und der Zuständigkeit der Länder entzogen. Die Oberförstereien hießen fortan Forstämter. Die vorgesehenen Landesforstämter für größere Bezirke als die Regierungsbezirke wurden aber in Westfalen ebenso wenig eingerichtet wie ”Einheitsforstämter“, die neben den staatlichen auch die gesamten nicht-staatlichen Forsten beaufsichtigen und betreuen sollten (Leesch 1992, S. 102). Ab 1946 wirkte die Behörde als staatliches Forstamt weiter. Nach der vollständigen Eingliederung der Mittelinstanz der Forstverwaltung in die bei der Landwirtschaftskammer Münster eingerichtete Höhere Forstbehörde zum 1. Januar 1970 wurde die Oberförsterei Bredelar 1971 aufgelöst. Ihr Gebiet überführte man als Forstbetriebsbezirk in das Forstamt Brilon. 1995 wurde das Gebiet des ehemaligen Forstamts dem Forstbetriebsbezirk Marsberg angegliedert, der vom Forstamt Olsberg verwaltet wird (GVBl. NRW 1994, 1072).
Liste der Dienststellenleiter
1816-12/1827 Heinz (bis 1817 Revierförster, ab 1820 Oberförster)
1/1828-10/1844 von Rappard
10/1844-10/1849 von Burgdorf (interim)
11/1849-12/1854 Krause
1/1855-5/1855von Wrede
6/1855-11/1856 Graf von Westarp
12/1856-5/1874 Böttger
7/1874-9/1885 Bötzel
10/1885-9/1898 Grebe
10/1899-9/1929 Vogt
10/1929-4/1948 Scius
5/1948-11/1959Springsfeld
12/1959-6/1964Peters
7/1964-1971Kampmann
Quellen: Handbuch über den königlich Preußischen Hof und Staat,
Regierung Arnsberg III. B Nr. 2986, Kampmann 1985, Zieren 1966
Bestandsgeschichte
Die Überlieferung der Behörde umfasst 177 laufende Nummern; sie reicht bis 1767 zurück und schließt 1959. Der Verbleib der Aktenschicht von 1960 bis zur Auflösung des Forstamts 1971 ist unklar.
Der Bestand Forstamt Bredelar wurde aus einem älteren und einem jüngeren Zugang gebildet. Der ältere Zugang war lange Teil des Mischbestandes Regierungsbezirk Arnsberg Oberförstereien (Findbuch B 482). Diese Akten wurden nach Auflösung dieses Bestandes zum Teil umsigniert; eine Konkordanz ist im Anhang vorhanden. Der jüngere Zugang wurde von OSTAR Dr. Knackstedt vom Staatsarchiv Münster in Zusammenarbeit mit der Forstlichen Dokumentationsstelle in Arnsberg 1999 bewertet und in deren Kellerräumen aufbewahrt. 2002 fiel die Entscheidung, die 1,5 lfd. Meter umfassende Überlieferung als Zugang 71/2002 ins Staatsarchiv zu überführen und den vorliegenden Bestand zu bilden.
Der Bestand dokumentiert die Geschichte des Forstamts und des Waldgebiets um Bredelar im 19. und in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Die Akten erschließen die Organisation des Forstamts und deren Aufgabenwahrnehmung in den Bereichen Wald- und Wegebau, Forstkultur, Jagd, Fischerei, Gebiets- und Grenzsachen, Berechtigungen und Ablösungen, Waldnebennutzungen, Forstschutz und Forstpolizei sowie die Verwaltung der Aufsichtsforsten.
Erschließung
Da Aktenpläne der Forstbehörden in Bredelar fehlen, orientiert sich die Klassifikation an der Ordnung des alten Findbuchs B 482 und den neuen Findbüchern zu den vergleichbaren Forstämtern (B 482 Obe, B 482 Bri, B 482 Gli). Die abschließende Verzeichnung des Bestandes erfolgte im Rahmen der Ausbildung von Staatsarchivreferendaren durch Thomas Brakmann, Jörn Brinkhus, Antje Diener-Staeckling und Jens Niederhut zwischen Mai und Oktober 2006.
Zitierweise
Bei der Bestellung der Akten ist anzugeben: Forstamt Bredelar Nr.
Ergänzungsüberlieferung in anderen Beständen
Weitere Archivalien zur Geschichte der Oberförsterei Bredelar finden sich in folgenden Beständen des Staatsarchivs Münster:
Oberpräsidium Münster (Findbuch B 120, Bd. 5)
Regierungspräsidium Arnsberg, III b, Forsten (Findbuch B 414, Bd. 1 und 2)
Höhere Forstbehörde Münster (Findbuch B 196)
Zur vor-preußischen Zeit ist heranzuziehen:
Großherzogtum Hessen, Oberforstkolleg (Findbuch B 61)
Großherzogtum Hessen, Forstkolleg (Findbuch B 62)
Großherzogtum Hessen, Forstbehörden (Findbuch B 63)
Herzogtum Westfalen, Forstarchiv (Findbuch A 305)
Amtsblatt für die Regierung Arnsberg (Bibliothekssignatur VZ 44)
Eine Akte des Forstamts Bredelar ist dem Bestand Forstamt Rumbeck (Nr. 157) zugeordnet.
Den Akten entnommene Karten sind unter Kartensammlung Nr. 47523 - 47531 verzeichnet.
Literatur
Hagen, Otto von: Die forstlichen Verhältnisse Preußens. 3. Auflage bearbeitet von K. Donner, Berlin 1894
Hesmer, Herbert: Wald- und Forstwirtschaft in Nordrhein-Westfalen. Bedingtheiten - Geschichte - Zustand, Hannover 1958
Kampmann, Hans: 180 Jahre forstfiskalische Fischereirechte in der Diemel, Hoppecke und Aa und ihre Nutzungen, o.O. o.J.
Kampmann, Hans: Die Ablösung der Holz- und Huderechte in der Oberförsterei Bredelar und in den Feldmarken 1802-1880, Brilon 1985
Kampmann, Hans: Von Oberförstern, Hegemeistern und Belaufsbeamten in der Oberförsterei Bredelar, o.O. 1985
Leesch, Wolfgang: Verwaltung in Westfalen 1815-1945. Organisation und Zuständigkeiten, Münster 1992 (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Westfalen 38,4)
Müller, Otto: Forstliches Adressbuch sämtlicher Königlich Preußischer Oberförstereien, Berlin 1902
Selter, Bernward: Waldnutzung und ländliche Gesellschaft. Landwirtschaftlicher Nährwald’ und neue Holzökonomie im Sauerland des 18. und 19. Jahrhunderts, Paderborn 1995 (Forschungen zur Regionalgeschichte, Bd. 13)
Selter, Bernward: Zur Relevanz forsthistorischer Quellen für die Gegenwart, in: Archivpflege in Westfalen und Lippe 51 (1999), S. 3-12
Wegener, Hans-Jürgen: Strukturen und Aufgaben der Forstorganisation von 1800 bis 1945, in: Andreas Schulte (Hg.): Wald in Nordrhein-Westfalen, Bd.1, Münster 2003, S. 145-155
Zieren, Alfons: Waldgeschichte des Staatlichen Forstamts Bredelar, o.O. 1966
190 Akten.
Bestand
German
O. Müller, Forstliches Adressbuch sämmtlicher Preußischen Oberförstereien, Berlin 1902, S. 262-264 (Nr. 650).
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.