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Mainz, 1546.08.07. Unterschultheiß und Richter des weltlichen Gerichts zu Mainz beurkunden, dass "vff sampstag nach Cathedra Petri den siebenthenn tag des monats Augusti [...] im funffzehenhundertsten vnd sechsvndtviertzigsten jar" vor dem Richter Valentin Mommenson die Klage des Liebfrauenstifts in den Feldern gen. zum Heiligen Kreuz vor Mainz gegen Reinhard Bender zum Rindsfuß, Bürger zu Frankfurt, als Vertreter seiner Hausfrau Agnes wegen einer jährlichen Gült von 2 Malter Korn von einigen Äckern im "Mess" gelegen zugunsten des Stiftes entschieden worden ist. Der Beklagte hat auch die Gerichtskosten zu zahlen. Mit Eid besagt vor Thilman Dichtelbach, der Rechten Dr. und untersetzter Schultheiß des Schultheißen Hans von Zell, der Rechten Dr., und den Richtern Valentin Mommenson, Philipp Költz von Schweppenhaussen, Dietherich Feltheim und Peter Haubenreisser.

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