Kläger: Franz Christoph Düsterhop, Bürger zu Hamburg, namens seiner Frau Katharina, geb. Goldener (Kläger).- Beklagter: Johann von der Breling, namens seiner mit Elisabeth, geb. Goldener, gezeugten Söhne Hinrich und Johann, und Jochim Timmermann, namens seiner mit Margaretha, geb. Neukirch, gezeugten Tochter Katharina Margaretha, sowie Martin Dorner, Ratsherr, namens seiner mit Anna Katharina, geb. Neukirch, gezeugten Kinder Martin, Daniel, Nikolaus und Anna Katharina (Nebenbeklagte) als Erbberechtigte der Katharina Düsterhop und des Martin Goldener in Hamburg.- Streitgegenstand: Appellationis (beendet durch außeergerichtliche Vergleich); Vorladung des Daniel Adolph Heinrich Goldener aus Greifswald in einem Streit des Klägers mit der Witwe des Lt. Johann Müller, Testamentsvollstrecker des Lt. Hieronymus Franz Becceler und Vormund des Martin Goldener, sowie mit dem Mit-Exekutor Lt. Lukas vom Kampe und mit den Beklagten über die Vormundschaftsverwaltung und die Erbschaft es Lt. Becceler, des Onkels der Katharina Düsterhop

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Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg
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