Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass er Heinz Becker die Mahlmühle zu Heidelberg vor der oberen Pforte am Neckar mit Zubehör bestandsweise für 10 Jahre ab Johannistag [24.06.] zu folgenden Bedingungen verliehen hat: [1.] Heinz soll jährlich 110 Malter Korn zu genannten Terminen zinsen und an den Fruchtmesser zu Heidelberg reichen. [2.] Er soll er das für die Haushaltung auf der Heidelberger Burg notwendige Getreide ohne Mahllohn mahlen und für den Transport sorgen. [3.] Nach altem Herkommen hat er die Kleie für die Mastschweine mit seinen Eseln von der Burg zum Schweinestall bei der Mühle zu führen. [4.] Das näher beschriebene Geschirr und die Mühlzeil (zyle) hat er instand zu halten, wobei Schäden durch höhere Gewalt vom Pfalzgrafen ersetzt werden sollen. [5.] Der Pfalzgraf wird ihm Wellbäume zu seiner Hofstatt liefern, wo Heinz sie auf eigene Kosten zimmern soll. Darüber hinaus will ihm der Fürst Gerten und Äste an den Neckar reichen, wenn diese anfallen. [6.] Der kurpfälzische Haushofmeister soll näher beschriebenes Geschirr der Mühle, das auf 120 Pfund Heller Wert geschätzt wird, machen, bauen und instande halten. Wertverluste an den Gerätschaften hat der Beständer Heinz bei seinem Abzug bar zu begleichen, wofür er Thomas Becker zu Heidelberg und Ulrich Fegler "vorm berg doselbs gesessen" zu Bürgen und Mitschuldnern setzt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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