Hans Hablützel, Bürger zu Ravensburg, bekennt, daß Hartmann [von Burgau], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten seinen Sohn Johann ins Kloster aufgenommen haben. Er wird je ein Probejahr in weltlicher und geistlicher Kleidung verbringen. Danach kann er das Kloster wieder verlassen bzw. dieses kann entscheiden, ob es ihn endgültig aufnehmen will. Der Vater übergibt ihn für den letzteren Fall in die Gewalt des Ordens. Maßnahmen gegen den Sohn wird er nicht als gegen sich gerichtet ansehen und nicht rächen. Bis zur Priesterweihe wird er für Kleidung und Schuhe aufkommen. Wenn Johann Priester wird, gibt ihm der Vater einen standesgemäßen Chormantel ("erliche chor cappen"), die nach dem Tod des Sohns im Kloster bleibt. Der Sohn erbt wie andere Kinder ein Erbteil.
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Hans Hablützel, Bürger zu Ravensburg, bekennt, daß Hartmann [von Burgau], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten seinen Sohn Johann ins Kloster aufgenommen haben. Er wird je ein Probejahr in weltlicher und geistlicher Kleidung verbringen. Danach kann er das Kloster wieder verlassen bzw. dieses kann entscheiden, ob es ihn endgültig aufnehmen will. Der Vater übergibt ihn für den letzteren Fall in die Gewalt des Ordens. Maßnahmen gegen den Sohn wird er nicht als gegen sich gerichtet ansehen und nicht rächen. Bis zur Priesterweihe wird er für Kleidung und Schuhe aufkommen. Wenn Johann Priester wird, gibt ihm der Vater einen standesgemäßen Chormantel ("erliche chor cappen"), die nach dem Tod des Sohns im Kloster bleibt. Der Sohn erbt wie andere Kinder ein Erbteil.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 I U 696
A 2.3.417
B 522 II U 0607
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 I Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I >> Urkunden
1504 April 1 (am nechsten monntag nach dem hailigen Palm tag)
21,1 x 52,6 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Aussteller: Hans Hablützel, Bürger zu Ravensburg
Empfänger: Hartmann [von Burgau], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten
Siegler: Paul von Moshain, Stadtammann von Ravensburg
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S. = Rest
Empfänger: Hartmann [von Burgau], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten
Siegler: Paul von Moshain, Stadtammann von Ravensburg
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S. = Rest
Burgau, Hartmann von; Abt von Weingarten
Hablützel, Hans
Hablützel, Johann, Novize
Moshain, Paul von, Stadtammann
Weingarten, Hartmann von Burgau; Abt
Ravensburg RV; Einwohner
Ravensburg RV; Stadtammann
Weingarten RV; Kloster, Abt und Konvent
Weingarten RV; Kloster, Prior und Konvent
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:29 MEZ
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