Hans Hablützel, Bürger zu Ravensburg, bekennt, daß Hartmann [von Burgau], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten seinen Sohn Johann ins Kloster aufgenommen haben. Er wird je ein Probejahr in weltlicher und geistlicher Kleidung verbringen. Danach kann er das Kloster wieder verlassen bzw. dieses kann entscheiden, ob es ihn endgültig aufnehmen will. Der Vater übergibt ihn für den letzteren Fall in die Gewalt des Ordens. Maßnahmen gegen den Sohn wird er nicht als gegen sich gerichtet ansehen und nicht rächen. Bis zur Priesterweihe wird er für Kleidung und Schuhe aufkommen. Wenn Johann Priester wird, gibt ihm der Vater einen standesgemäßen Chormantel ("erliche chor cappen"), die nach dem Tod des Sohns im Kloster bleibt. Der Sohn erbt wie andere Kinder ein Erbteil.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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