Walter (Gualterus) Wolters, Pfarrer in Körrenzig (Correntzig), der den Bend an der Rur (Ruhren) vor diesem der grindt auff der Bleichen oder geliß grindt genandt für 220 Taler kölnisch zu Pfandrecht (in pfandtschafft rechten) erworben hatte, zediert und überträgt dieses Recht an Dr. iur. Heinrich Franz Scherenus und Maria Beursgen, Eheleute, für 132 1/2 Reichstaler. Die restliche Summe dieser Pfandschaft schenkt er den genannten Eheleuten. Da vom 23 Januar 1662 bis zum 23. Januar 1663 erst 50 Reichstaler der 131 1/2 Reichstaler bezahlt wurden, sollen die Eheleute innerhalb eines Jahres noch einmal 50 Reichstaler bar bezahlen, für weitere 31 1/2 Reichstaler sollen als Pfand (pro cautione evictionis) der Kamp hinter Klumpen Janß gesetzt werden. Die Parteien beschwören die Einhaltung und werden für jede Partei eine Ausfertigung erstellt. - Es folgt die Ankündigung der eigenhändigen Unterschriften. Es unterschrieben: Walter Wolters, Heinrich Franz Scherenus, Maria Beurgens, Johann Peter Grass und Peter Strasburg. - So geschehen Correntzig Anna 1662 den siebenden Februarii. - Christian Wagener, Pfarrer und Beichtvater der Schwestern attestiert den Erwerb der vorstehenden Pfandschaft durch das Kloster St. Johann im Jordan zu Linnich und bestätigt die vollständige Bezahlung. - Unterschriften des Christian Wagener und der Gertrud Floeren, im Namen des Konvents. - Linnich den 13ten Martii 1706.