Konrad ("Coentz") von Zudendorf ("Tzudendorp"), seine Ehefrau "Guetgin" und seine eheliche Tochter Katharina, Klosterjungfrau des Gotteshauses zu Benden ("Beende"), verkaufen dem Matthias ("Thys") von Rheindorf und seiner Ehefrau "Beilgin" 5 1/2 Sümmer Korn erblicher Pacht bzw. Korngülte, die sie jährlich von Goebel Lenz zu Dirmerzheim ("Dirmelz-") erhalten von 3 Morgen Ackerland in der "Vuylre erden" entlang den 7 Morgen Land, die zur Zeit Hennes van der "Wye" hat, und die zum Herrenhof des Herren [Erzbischof] zu Köln in Dirmerzheim gehören. Die Käufer haben den Kaufpreis entrichtet. Siegelankündigung der Schöffen des Gerichts zu Lechenich mit dem Gemeinen Schöffensiegel. Datum: 1450 am 19. Tag "in sent Andreismaende"Ausf., Perg., dt., Schöffensiegel (Rest) anhängendRV.: "Einen kauiftbreif van 5 1/2 summer koerns anno 1450" (17. Jh.); "44" (ca. 17. Jh.)Bem.: Im weiteren Verlauf der Bestimmungen ist an einer Stelle von 6 1/2 Sümmer die Rede.

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Historisches Archiv des Erzbistums Köln
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